Ambulante Kranken- und Altenpflege

Ambulante Kranken- und Altenpflege

Bild Pfleger der Blutdruck misst

Ambulante Pflegesachleistungen


Mit Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines (ambulanten) Pflegedienstes. Die maximalen Leistungen, die mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, finden Sie nachfolgend:


Pflegebedürftigkeit / maximale Leistungen pro Monat 

Pflegegrad 1 / * 

Pflegegrad 2 / 761 Euro 

Pflegegrad 3 / 1.432 Euro 

Pflegegrad 4 / 1.778 Euro 

Pflegegrad 5 / 2.200 Euro 


* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

Stand der Beträge 06/2024


Erstgespräch und Pflegeplanung


In einem persönlichen Erstgespräch ermitteln wir Ihren individuellen Pflegebedarf: Dafür arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt und den Angehörigen zusammen. So erstellen wir einen persönlichen Pflegeplan, der auf alle einzelnen Bedürfnisse abgestimmt ist. 


Körperbezogene Pflegemaßnahmen


Wir unterstützen Pflegebedürftige im Sinne der aktivierenden Pflege.

Dazu gehört u.a. die Hilfe bei


  • An- und Auskleiden,
  • der Körperpflege,
  • der Hautpflege,
  • der richtigen Lagerung,
  • der Mobilisation,
  • bei der Zubereitung von Mahlzeiten und
  • der Nahrungsaufnahme.


Behandlungspflege


Folgende Leistungen führen wir nach ärztlicher Verordnung aus: 


  • Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medizinische Einreibung
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Verabreichung von Injektionen


Sie haben Fragen zu unseren Pflegeleistungen? Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie noch heute an unter: Telefon: 0 82 34/ 96 21-0


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