Ambulante Pflegesachleistungen
Mit Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines (ambulanten) Pflegedienstes. Die maximalen Leistungen, die mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, finden Sie nachfolgend:
Pflegebedürftigkeit / maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 / *
Pflegegrad 2 / 796 Euro
Pflegegrad 3 / 1.497 Euro
Pflegegrad 4 / 1.859 Euro
Pflegegrad 5 / 2.299 Euro
* Pro Monat bis zu 131 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Stand der Beträge 01/2025
Erstgespräch und Pflegeplanung
In einem persönlichen Erstgespräch ermitteln wir Ihren individuellen Pflegebedarf: Dafür arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt und den Angehörigen zusammen. So erstellen wir einen persönlichen Pflegeplan, der auf alle einzelnen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Wir unterstützen Pflegebedürftige im Sinne der aktivierenden Pflege.
Dazu gehört u.a. die Hilfe bei
Behandlungspflege
Folgende Leistungen führen wir nach ärztlicher Verordnung aus:
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Rufen Sie noch heute an unter: Telefon: 0 82 34/ 96 21-0
Sozialstation Bobingen gGmbH
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86399 Bobingen
Telefon: 08234 9621-0
Telefax: 08234 4008
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Fr 8.00 - 13.30 Uhr
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