Sie brauchen Unterstützung im Haushalt?
Die Sozialstation Bobingen bietet Ihnen die notwendige Hilfe an:
Beispiele zur Hilfe bei der Haushaltsführung
Bei Einstufung in einen Pflegegrad können all diese Leistungen in Höhe von
131 Euro monatlich von Ihrer Pflegekasse erstattet werden.
Diese Leistungen bieten wir auf Grund der hohen Nachfrage ausschließlich unseren eigenen Pflegekunden an.
Das sollten Sie wissen
In den
Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag
nicht
für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden.
Beispiel: Unterstützung beim morgendlichen Waschen.
Hierfür stehen die
Sachleistungen
zur Verfügung.
Aber: In Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.
Sozialstation Bobingen gGmbH
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86399 Bobingen
Telefon: 08234 9621-0
Telefax: 08234 4008
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Fr 8.00 - 13.30 Uhr
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