Beratungsleistung

Beratungsleistung

Bild Mitarbeiterin der Pflegestation Bobingen bei einer Beratung

Beratung bei vorhandenem Pflegegrad


Sie erhalten Pflegegeld, benötigen aber keine Unterstützung durch eine Sozialstation?


Dann sind Sie verpflichtet, je nach Pflegegrad turnusmäßig einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Institution zu vereinbaren. *


Das dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und als Hilfestellung für betroffene Personen.


Diese, für Sie kostenfreien Beratungen, können wir für Sie durchführen.


Unsere Beratungsfachkraft besucht Sie zuhause, danach erhalten Sie die notwendige Bescheinigung für Ihre Pflegekasse.


So erreichen Sie uns: Telefon 0 82 34/ 96 21-0

Das sollten Sie wissen


Turnus Beratungsbesuch

Pflegegrad 2 und 3: 1 x pro Halbjahr verpflichtend

Pflegegrad 4 und 5: 1 x pro Vierteljahr verpflichtend


Hinweis für Personen mit Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1, die zuhause gepflegt werden, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Allerdings haben Sie das Recht auf eine jährliche Beratung, sollten Sie dies wünschen. Hierzu kontaktieren Sie vorab Ihre Pflegekasse.


*nach § 37.3 SGB XI



Allgemeine Beratung


Wir beraten Sie gerne in allen Fragen oder Problemen rund um Pflege:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Organisation Kurzzeitpflegeplatz
  • Allgemeine Fragen zur Pflege
  • Familiäre & soziale Fragen


Individuelle Beratung


Wir sind für Sie da – seit 1977 unterstützen wir mit unserem Fachwissen auf dem Gebiet der (ambulanten) Pflege!


Sie erhalten eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung durch unsere Beratungsfachkraft. 

Das kann beispielsweise den Einsatz von Hilfsmitteln, die Durchführung von Pflegetätigkeiten oder Leistungen der Pflegeversicherung betreffen. 


Sie erreichen uns telefonisch oder persönlich zu unseren Bürozeiten unter 0 82 34/ 96 21-0.


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