Beratung bei vorhandenem Pflegegrad
Sie erhalten Pflegegeld, benötigen aber keine Unterstützung durch eine Sozialstation?
Dann sind Sie verpflichtet, je nach Pflegegrad turnusmäßig einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Institution zu vereinbaren. *
Das dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und als Hilfestellung für betroffene Personen.
Diese, für Sie kostenfreien Beratungen, können wir für Sie durchführen.
Unsere Beratungsfachkraft besucht Sie zuhause, danach erhalten Sie die notwendige Bescheinigung für Ihre Pflegekasse.
So erreichen Sie uns: Telefon 0 82 34/ 96 21-0
Das sollten Sie wissen
Turnus Beratungsbesuch
Pflegegrad 2 und 3: 1 x pro Halbjahr verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5: 1 x pro Vierteljahr verpflichtend
Hinweis für Personen mit Pflegegrad 1
Personen mit Pflegegrad 1, die zuhause gepflegt werden, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Allerdings haben Sie das Recht auf eine jährliche Beratung, sollten Sie dies wünschen. Hierzu kontaktieren Sie vorab Ihre Pflegekasse.
*nach § 37.3 SGB XI
Allgemeine Beratung
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen oder Problemen rund um Pflege:
Individuelle Beratung
Wir sind für Sie da – seit 1977 unterstützen wir mit unserem Fachwissen auf dem Gebiet der (ambulanten) Pflege!
Sie erhalten eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung durch unsere Beratungsfachkraft.
Das kann beispielsweise den Einsatz von Hilfsmitteln, die Durchführung von Pflegetätigkeiten oder Leistungen der Pflegeversicherung betreffen.
Sie erreichen uns telefonisch oder persönlich zu unseren Bürozeiten unter 0 82 34/ 96 21-0.
Sozialstation Bobingen gGmbH
Kirchplatz 1
86399 Bobingen
Telefon: 08234 9621-0
Telefax: 08234 4008
EMail: info@sozialstation-bobingen.de
Mo-Do 8.00 - 15.30 Uhr
Fr 8.00 - 13.30 Uhr
Sozialstation Bobingen gGmbH
IBAN: DE06 7206 9036 0000 0968 73
BIC: GENODEF1BOI
Raiffeisenbank Bobingen
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